Spielverluste zurückfordern
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Günstige Scheidung?
Viele scheidungswillige Ehepaare sind zu Recht unglücklich darüber, dass sie teuere Rechtsanwälte bezahlen müssen, selbst wenn sie sich über die Scheidung und alle Scheidungsfolgesachen völlig einig sind. Warum können diese Paare die Scheidung nicht einfach vor dem Standesamt erklären, wie die Eheschließung auch? Eine dahingehende Reform war von der Schröder-Regierung unter Federführung der damaligen Justizministerin Zypries eingeleitet worden. Am Widerstand der Anwaltslobby war aber eine entsprechende Reform gescheitert (so die Justizministerin Renate Zypries).
Nach wie vor müssen sich also Ehepaare vor Gericht scheiden lassen und es besteht für den Scheidungsantrag auch Anwaltszwang.
Dennoch gibt es viele Möglichkeiten, eine einverständliche Scheidung zu verbilligen. Zum Beispiel durch den Verzicht auf 2 Rechtsanwälte. Einer der
Ehegatten kann den Scheidungsantrag über seinen Anwalt einreichen und der andere verzichtet auf einen Anwalt.
Günstige Scheidung
Eheleute die sich einig sind können eine sehr günstige Scheidung haben. U.a. dadurch, dass nur einer der Ehegatten sich anwaltlich vertreten lässt. Es
sei dabei klar darauf hingewiesen, weil dies oft zu Mißverständnissen geführt hat. Nicht beide haben denselben Anwalt; das ist nicht zulässig. Nur einer der Ehegatten beauftragt einen
Rechtsanwalt, der andere hat keinen Rechtsanwalt. Beide Eheleute können natürlich vereinbaren, dass der andere sich an den Anwaltskosten intern beteiligt. Aber nur einer von beiden hat in dem
Fall einen Rechtsanwalt.
Aber für den nicht vertretenen Ehegatten besteht natürlich die Möglichkeit, sich anwaltlich von einem anderen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Das wiederum ist viel günstiger zu bekommen als eine Vertretung im Scheidungsverfahren.
Es gibt also viele Möglichkeiten eine Scheidung günstiger zu gestalten.
Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung, solange die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat das Bundessozialgericht
entschieden.
Das Landgericht München I hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Tickethändlerin zur mangelnden Erstattungsfähigkeit von Vorverkaufsgebühren für abgesagte Veranstaltungen unwirksam ist.